Allgmeine Geschäftsbedingungen Download
Abholung und Rückgabe erfolgen i.d.R. um 12Uhr. Betriebsbedingt kann es dabei zu Verzögerungen kommen, insbesondere bei mehreren Übergaben zur selben Zeit. Durch eventuelle Wartezeiten können keine Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.
In Ausnahmefällen kann von den Übergabezeiten, nach Absprache und schriftlicher Festschreibung, abgewichen werden.
Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung des befristeten Mietverhältnisses in ein solches auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch.
Die Erstattung der Kaution befreit jedoch nicht von der Haftung verdeckter oder zu einem späteren Zeitpunkt entdeckter Mängel.
Die Rückzahlungshöhe der Buchung ergibt sich aus der Zeitspanne zwischen dem Eingang der Stornierung und dem Buchungstermin.
Liegt uns 12 Wochen oder früher vor dem gebuchten Termin eine Stornierung vor, werden 90% des Gesamtbetrages zurückerstattet.
Bei einer Stornierung 6-12 Wochen vor dem gebuchten Termin werden 70% des Gesamtbetrages erstattet.
2-6 Wochen vor dem gebuchten Termin werden 50% des Gesamtbetrages erstattet und bei weniger als zwei Wochen vor dem gebuchten Termin oder später erhält der Kunde keine Rückzahlung.
Ansonsten trifft der Vermieter die Entscheidung ob eine Stornierung vorgenommen werden soll.
Es sind keine Kostenerstattungen möglich die das Alter oder den Gebrauchszustand des Fahrzeugs zugrunde liegen. Das gebrauchte Fahrzeuge vermietet werden ist dem Mieter bekannt.
Bei einem technischen Defekt einer Komponente muss dem Vermieter die Möglichkeit eingeräumt werden diesen Mangel zu beheben, beheben zu lassen oder eine alternative Abhilfe bereitzustellen.
Eine Kostenerstattung wird immer im Verhältnis von Gesamtnutzen und Preis ermittelt. Eine Kostenerstattung über den Mietpreis hinaus ist Grundsätzlich nicht möglich.
Während der Mietdauer anfallende Strom- und Wasserkosten sind allein Sache des Mieters, ebenso die Kosten für die Beschaffung einer neuen Gasfüllung, sofern der vom Vermieter bei der Übergabe zur Verfügung gestellte Vorrat nicht ausreicht.
BulliHoliday ist nicht haftbar zu machen für gestohlene Gegenstände des Mieters.
Wenn nötig, wird in die nächstgelegene Werkstatt abgeschleppt sowie eine Unterkunft für alle Insassen organisiert und max. 3 Tage bezahlt. Stellt sich heraus, dass eine Weiterfahrt nicht möglich ist, wird vom Automobilclub oder Partner ein Mietwagen für die Rückreise organisiert und bezahlt.
1 Es dürfen vom Mieter keinerlei gegnerische Ansprüche anerkannt werden. Außer dem genormten Europäischen Unfallbericht dürfen keine Dokumente bezüglich des Unfalls unterschrieben werden.
2 Versicherungsleistungen Es werden von der BulliHoliday Berlin nur die Leistungen der Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung (Zu den Beträgen siehe 6.1. Versicherung) sowie des Schutzbriefes oder eines anerkannten Automobilclubs (siehe 6.5. Schadenschutz) zugesichert.
3 Bei Unfällen mit Fremdbeteiligung sind die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge sowie Haftpflichtversicherungen mit Namen und Anschriften der Fahrer und der Zeugen festzuhalten.
1. Haftung des Mieters Das angemietete Fahrzeug darf nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
1.1 Rückführung des Fahrzeugs Der Mieter ist verpflichtet, das angemietete Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzubringen.
1.2 Bei Überlassung des gemieteten Fahrzeuges an Dritte haftet der Mieter ebenso für eventuell dadurch entstandene Schäden. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.
1.3Mietzeitraum verhängte Bußgelder zahlt der Mieter. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass nicht alle Fahrzeuge eine grüne Plakette besitzen und dass Fahrzeuge ohne grüne Plakette nicht in die Umweltzonen der Städte einfahren dürfen. Dies geschieht auf eigene Verantwortung. Fahrzeuge mit Sondergenehmigung dürfen in die Umweltzone Berlins fahren. Fahrzeuge mit historischem Kennzeichen dürfen in allen Umweltzonen fahren. Da der Standort Straßmannstr. 37 innerhalb der Umweltzone liegt, muss vom Mieter vorher angegeben werden, wenn er ein Fahrzeug ohne grüne Plakette an einem Standort außerhalb der Umweltzone abholen möchte.
1.4 nicht gedeckte Schäden Im Mietzeitraum entstandene Schäden, die nicht die Versicherung abdeckt, trägt der Mieter.
1.5 Hilfe zur Beseitigung von Schäden Entsteht während der Mietzeit eine Panne oder ein Schaden, hat der Mieter Hilfe zur Beseitigung zu leisten, darunter ist nicht die technische Beseitigung, sondern die Unterstützung durch Informationen, Kommunikation, Fahrt in eine Werkstatt, etc. zu verstehen.
1.6 In jedem Fall ist BulliHoliday vor jedem Schritt in Kenntnis zu setzen.
1.7 Der Vermieter haftet nicht für im Pannenfall entstandene Kosten wie Telefonkosten oder sonstige Buchungen, die im Zusammenhang mit einem Reisevorhaben stehen.
1.8 Der Mieter hat für die Dauer der Miete das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und die vorgegebenen Geschwindigkeits- und Kilometerbeschränkungen zu befolgen (weiteres dazu in Punkt 7.2).
1.9 Fahren nur in gesichertem Zustand Fahren ist nur mit gesicherter (Schutzkappe) Gasflasche erlaubt und der Sicherung aller anderen beweglichen Gegenstände im Innenraum.
1.10 polizeiliche Aufnahme von Schäden Es besteht die Pflicht, Brand, Diebstahl oder Wildschaden polizeilich aufnehmen zu lassen.
1.11 Hat der Mieter Unfallflucht begangen, so haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Regulierung des Schadensfalles (insbesondere durch den Versicherer).
1.12 gültige Fahrerlaubnis Der Mieter haftet unbeschränkt, wenn er keine gültige Fahrerlaubnis besitzt oder nicht befugt ist, von ihr Gebrauch zu machen.
1.13 technische Veränderungen Der Mieter darf an dem Fahrzeug keine technischen Veränderungen vornehmen.
1.14 optische Veränderungen Der Mieter ist nicht dazu befugt, das Fahrzeug optisch zu verändern, insbesondere durch Lackierungen, Aufkleber oder Klebefolien.
1.15 Die Mitnahme von Tieren ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. Die Mitnahme von Hunden wird seit 2016 gestattet. Reinigungskosten, die durch die Mitnahme entstehen sowie ein dem Vermieter entgangener Gewinn durch die zeitweise Nichtvermietbarkeit gehen zu Lasten des Mieters.
2 Insbesondere ist der Mieter auf seine Kosten verpflichtet:
2.1 zu sichern vor um Uweltschäden Das Fahrzeug bei extremen Wetterbedingungen (Hagel, Sturm, Überschwemmungen) entsprechend zu sichern.
2.2 zu sichern vor Vandalisums Das Fahrzeug bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus auf eigene Kosten entsprechend zu sichern, zum Beispiel durch Abstellen auf einem gesicherten Platz.
2.3 Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug die durch Verletzung seiner Obhutspflicht, gemäß obenstehender Regelungen entstehen, unbegrenzt. Beim Auftreten eines Motorschadens hat der Mieter die Möglichkeit einen unabhängigen KFZ-Sachgutachter zu beauftragen der die Ursache klärt. Trifft dieser die Aussage das kein Fehlverhalten des Mieters vorlag wird der Selbstbehalt an den Kunden zurückerstattet, bzw. offene Forderungen zurückgezogen. Ansonsten ist davon auszugehen das die Kontrollpflichten des Wasser- und Ölstands missachtet wurden.
2.4 Soweit ein Schaden durch eine für das Fahrzeug bestehende Haftpflichtversicherung übernommen wird, beschränkt sich die Haftung des Mieters auf die Höhe des vereinbarten Selbstbehalts.
1 Ersatzfahrzeug Sollte das bestellte Fahrzeug aus irgendeinem Grund nicht verfügbar sein, stellt er ein entsprechendes Ersatzfahrzeug oder erstattet die geleisteten Zahlungen für die verspäteten Tage zurück. Schadensersatzansprüche über die geleistete Zahlung des Mieters hinaus können nicht geltend gemacht werden.
2 Pannenbehebung Hat der Mieter einen Schutzbrief über die Bulliholiday Berlin erworben, organisiert der Vermieter im Pannen- oder Schadensfall die Behebung des Schadens mithilfe von Kfz-Mechanikern, Abschleppdiensten und Werkstätten vor Ort.
2.1 Wartezeiten Durch eventuelle Wartezeiten können keine Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.
3 Bei Totalschaden
3.1 Erstattung der Mietkosten Trifft den Kunden an dem Schaden keine Schuld, werden ihm, ab dem Tag der Rückfahrt, die Tage der Buchung zurückerstattet. Ausnahmen Siehe 7.2.2.
3.2 Ersatzfahrzeug Wenn das Fahrzeug nicht vor Ort repariert werden kann unterstützt der Vermieter auf Verlangen des Kunden bei der Suche nach einem Ersatzfahrzeug durch Recherche im Internet sowie telefonischen Anfragen. Bei Erstattung der Mietkosten werden die Kosten für ein Ersatzfahrzeug nicht durch den Vermieter übernommen.
3.2 Organisation der Rückfahrt Im Rahmen der Schutzbriefleistung organisiert der Vermieter die Rückreise mit der zuständigen Schadenschutzversicherung.
2 Der Mieter verpflichtet sich, bei jedem Tankvorgang, spätestens aber nach 1000km den Ölstand zu kontrollieren und ggf. aufzufüllen. Die Kosten für Kraft-, Schmier- und andere betriebsnotwendige Hilfsstoffe während der Mietdauer trägt der Mieter.
3 In einem Übergabeprotokoll werden ggf. Mängel festgehalten und vom Mieter bestätigt. Durch die Unterzeichnung des Übergabeprotokolls erkennen beide Parteien den protokollierten Zustand des Fahrzeugs an.
4 Optische Mängel inner- wie außerhalb des Fahrzeugs sind kein zugelassener Rücktrittsgrund vom Vertrag, da BulliHoliday explizit gebrauchte Fahrzeuge anbietet.
5 Rückgabe des Fahrzeuges erfolgt in einwandfreiem und sauberem Zustand, so wie bei Mietbeginn vorgefunden.
6 Ist eine Nachbesserung erforderlich, so trägt der Mieter die Kosten der Reinigung i.H.v. mind. 30€. Polster- sowie andere schwerwiegende Verschmutzungen werden extra berechnet.
ACHTUNG: Verunreinigungen über den gewöhnlichen Gebrauch hinaus können als Sachbeschädigung behandelt werden.
7 Ist Nachtanken durch den Vermieter notwendig, wird eine Servicepauschale i.H.v. 20€ zzgl. Tankkosten erhoben.
8 Mitteilung von Schäden oder verlorenen Gegenständen Sind Schäden durch den Mieter entstanden oder Gegenstände abhanden gekommen, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Vermieter mitzuteilen.
9 Strafzettel Gegebenenfalls verursachte Strafzettel jeglicher Art sind dem Vermieter ebenfalls anzugeben insoweit bekannt und im Übergabeprotokoll zu vermerken.
10 Verschweigt der Kunde einen dieser Mängel, wird zusätzlich zu den anfallenden Kosten eine Entschädigungspauschale erhoben (siehe anhängige „Preisliste Ersatzleistungen“).
2 Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages nicht rechtswirksam sein oder nicht durchgeführt werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Die Parteien werden sich in einem solchen Fall auf eine Regelung einigen, die dem Sinn und Zweck des Vertrages am besten entspricht.
4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland gebucht /gekauft wird.
und werden gegen diesen geltend gemacht.
Bei Beschädigung oder Verlust hat der Mieter bis zur Rückgabe Zeit, den Schaden selbst zu beheben, beheben zu lassen oder den Verlust zu ersetzen, jedoch muss er BulliHoliday dringend davon in Kenntnis setzen. Ansonsten ist BulliHoliday nach Eintritt des Schadens oder Verlusts unverzüglich per Mail/SMS oder Anruf in Kenntnis zu setzen.